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UVV-Prüfung2022-02-21T13:33:19+01:00

UVV-Prüfung

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist jedes gewerblich genutzte Fahrzeug ein Arbeitsmittel bzw. ein Arbeitsplatz, vergleichbar mit dem Schreibtischarbeitsplatz im Büro. Durch diese Definition hat jeder Arbeitgeber die Pflicht, den technischen Zustand des Arbeitsplatzes „Fahrzeug“ im Sinne der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten regelmäßig prüfen zu lassen. Da die Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) zum Vorschriften- und Regelwerk der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes gehören, regelt die DGUV Vorschrift 70 die Prüfung aller gewerblich genutzten Fahrzeuge. Eingeschlossen sind neben Transportern, Lkw oder Bussen auch Pkw-Dienstwagen. Völlig unerheblich dabei ist, ob die Fahrzeuge als Pool- oder Servicefahrzeuge ausschließlich dienstlich eingesetzt werden oder ob es sich um individuell zugewiesene Dienstwagen handelt, für die auch die Privatnutzung gestattet ist.

Was wird eigentlich in der UVV-Prüfung überprüft?

Es gilt, die jeweiligen Fahrzeuge einmal jährlich auf ihre allgemeine technische Sicherheit zu prüfen und den Zustand zu dokumentieren. Geprüft werden relevante
Komponenten unter dem Gesichtspunkt der Arbeitssicherheit wie z. B. bewegliche Anbauteile (Motorhaube, Türen, Kofferraumdeckel), Sitze und Sicherheitsgurte, Vorrichtungen zur Ladungssicherung sowie der Zustand von Warnweste, Warndreieck und Verbandkasten.

Wenn die allgemeine Verkehrssicherheit (z. B. Bremsen, Lenkung, Stoßdämpfer, Bereifung, Beleuchtungskomponenten, Scheibenwisch-Waschanlage) nicht durch
ein mängelfreies HU-Prüfprotokoll oder eine mängelfreie letzte Inspektion dokumentiert werden kann, müssen auch diese Komponenten geprüft werden. Sollten wir bei der Prüfung Mängel feststellen, werden wir diese – nach Absprache mit Ihnen – so schnell wie möglich beheben.

Gemeinsame Prüfung und Zeitersparnis

Da die erste UVV-Prüfung bereits im Rahmen der Übergabe- Inspektion erfolgt, werden in der Regel auch einige der künftigen UVV-Prüfungen nach DGUV Vorschrift 70 mit dem Termin einer HU zusammenfallen. Lediglich die jährliche Zwischenprüfung steht extra an. Wenn es terminlich passt, können wir diese ohne zusätzlichen Werkstattaufenthalt im Rahmen einer sowieso geplanten Inspektion durchführen. Eine mängelfreie UVV-Prüfung wird mit dem Prüfprotokoll für Ihre Unterlagen dokumentiert. Sichtbares Zeichen am Fahrzeug ist der Prüfaufkleber am Türholm.

Bitte beachten Sie: Eine UVV-Prüfung ersetzt nicht die HU nach§ 29 StVZO.

Volkswagen Partner: UVV-Sachkundige

Unsere Serviceberater und Kfz-Mechatroniker bringen durch ihre professionelle Ausbildung Kompetenz und Erfahrung mit, Fahrzeuge auch im Sinne des ArbSchG und nach der UVV-Prüfvorschrift zu prüfen. In der DGUV Vorschrift 70 ist verankert: Einmal jährlich ist die UVV-Prüfung Pflicht.

Unterjähriger Prüfbedarf kann sich ergeben, wenn außergewöhnliche Einsatzbedingungen (z. B. spezielle Belastungen oder überdurchschnittliche Benutzungszeit) vorhanden sind. Auch nach Unfällen, nach Veränderungen am Fahrzeug, nach längeren Zeiträumen der Nichtbenutzung des Fahrzeugs oder nach Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen, muss eine Prüfung außerhalb des Jahresturnus erfolgen.

Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld.

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