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Leistungsbaustein Kasko Tierschaden

Gut abgesichert gegen Tierunfälle.

Sie stellen Ihr Fahrzeug für gewöhnlich in einem Carport oder auf der Straße ab? Oder Sie sind oft abseits der Städte unterwegs und fahren viel über Land? Mit dem Leistungsbaustein KaskoTierschaden* decken Sie eine Vielzahl möglicher Tierschäden ab. Allerdings nur in Verbindung mit einer Volkswagen Kasko.

Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Ihre Kaskoversicherung übernimmt die Schäden bei einem Zusammenstoß mit Haarwild. Dieser Leistungsbaustein sichert Sie zusätzlich ab, sollten Sie mit Nutztieren, Federwild oder Haustieren jeglicher Art kollidieren.

Tierbiss inkl. Folgeschäden
Schäden in der Elektrik können nicht nur durch einen Marderbiss, sondern auch durch andere Tiere entstehen. Der Leistungsbaustein KaskoTierschaden sichert Sie gegen jede Art von Tierbissen und deren Folgeschäden – wie zum Beispiel Kurzschluss – bis zu einem Betrag von 10.000,- Euro ab. Ausgenommen dabei sind Schäden durch Tierbiss, die durch Haus- und Nutztiere entstehen.

Folgeschäden nach Kurzschluss
Über den Leistungsbaustein KaskoTierschaden sind Sie darüber hinaus auch gegen Folgeschäden bis max. 10.000,- Euro nach einem Kurzschluss, der nicht durch Tierbiss entstanden ist, abgesichert.

Übrigens: Wildunfälle sind ein stark unterschätztes Phänomen!
Mit dem Leistungsbaustein KaskoTierschaden der Volkswagen AutoVersicherung sind Sie bei Zusammenstößen mit Tieren jeglichen Art immer auf der sicheren Seite. Doch was ist eigentlich zu tun, wenn ich mit einem Tier kollidiere? Dass dies passiert, ist keine Seltenheit. Wir beantworten Ihnen die Frage und geben Ihnen einen Einblick in das Verhalten der Tiere.

*Versicherungsleistungen werden durch den Volkswagen VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, als Risikoträger erbracht. Gültig für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer, die einen Pkw (ohne Vermietung) oder einen Lkw bis 3,5t zulassen.

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2020-03-12T09:42:11+01:00