Der VW Multivan ab 239,- € mtl. zzgl. MwSt.

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Aus Fahrzeug wird Treffpunkt

Der Multivan, unser Allrounder für Familien, präsentiert sich in seiner siebten Generation vollkommen neu – sowohl außen als auch innen, ohne dabei seine ikonische Bulli-DNA zu verlieren.

Multifunktionalität und Alltagstauglichkeit

Er vereint Multifunktionalität, Alltagstauglichkeit und darüber hinaus Qualität mit fortschrittlichen digitalen Features, mobilen Online-Diensten und intelligenten Assistenzsystemen.

Fahrkomfort und Oberklasse-Design

Der Multivan setzt neue Maßstäbe in Fahrkomfort und ebenso Design, bringt Oberklasse-Features in den Alltag und wird so zum beliebten Treffpunkt für die ganze Familie.

Innovation und Komfort auf höchstem Niveau

Entdecken Sie die Innovation und den Komfort des Multivan und erleben Sie, wie er Ihre Erwartungen übertrifft.

Multivan 1,5l eHybrid OPF 130 kW | 6-Gang-Doppelkupplungsgetriebe | Radstand: 3124 mm
ab 239,- €

Ausstattung:

  • Digital Cockpit Pro mit Radio "Ready 2 Discover" (32,7 cm / 12,9" Touch-Farbdisplay)
  • LED-Hauptscheinwerfer mit LED-Tagfahrlicht und LED-Rückleuchten
  • Automatische Distanzregelung (ACC)
  • Spurwechselassistent "Side Assist" inklusive "Blind Spot Detection", Ausparkassistent und Ausstiegswarner
  • Rückfahrkamera "Rear View" und Einparkhilfe im Front- und Heckbereich
  • Multifunktions-Lederlenkrad mit Schaltwippen
  • 17" Leichtmetallräder "Malmö" in Silber
  • Schiebetüren (links/rechts) sowie Heckklappe mit Zuziehhilfe
  • u.v.m.

Kraftstoffverbrauch (gewichtet, kombiniert): 2,7 l/100 km; Stromverbrauch (gewichtet, kombiniert): 15,7 kWh/100 km; CO₂-Emissionen (gewichtet, kombiniert): 61 g/km; CO₂-Klasse: B - F; Elektrische Reichweite (EAER) kombiniert: 93 km (WLTP-Werte)*

 

Fahrzeugpreis ab Werk (zzgl. MwSt.):*57.005,- €
Jährliche Fahrleistung:10.000 km
Vertragsdauer:24 Monate
­einmalige Sonderzahlung:2.990,- €
24 monatliche Raten à:239,- €

*Überführungskosten in Höhe von 1.599,- € netto berechnet der ausliefernde Betrieb separat.

 

Fahrzeugpreis ab Werk:*67.836,- €
Jährliche Fahrleistung:10.000 km
Vertragsdauer:24 Monate
­einmalige Sonderzahlung:3.559,- €
24 monatliche Raten à:289,- €

*Überführungskosten in Höhe von 1.599,- € berechnet der ausliefernde Betrieb separat.

VW Multivan | Jetzt Anfragen

Nach Absenden des Formulars melden wir uns zeitnah bei Ihnen, um Details und Fragen für Ihr persönliches Angebot zu besprechen.

Falls Sie vorab noch Fragen zum Angebot haben, wenden Sie sich gerne an uns unter 0831 99 59 29 101.

Co₂-Effizienz²

für den angegebenen Motor ermittelt auf der Grundlage der gemessenen CO2 Emissionen und unter Berücksichtigung der Masse des Fahrzeuges. 

Jahressteuer³ für dieses Fahrzeug: 364,00 € / Jahr 

Energiekosten bei 15.000 km Jahresfahrleistung:
Kraftstoffkosten⁴ (Diesel) bei einem Spritpreis von 1,92 € / l: 1.872,96 €

1 Privatkunden: Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasing-Vertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Angebot gültig solange der Vorrat reicht. Alle Preise inkl. MwSt., zzgl. Werksauslieferungs- und Zulassungskosten. Berechnungsgrundlage Laufzeit 24 Monate / 10.000 km p.a. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis. Der ausliefernde Betrieb berechnet die Autostadt Auslieferung in Höhe von 1.390 € brutto und Zulassungskosten separat. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher.

Gewerbekunden: Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasing-Vertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Angebot gültig solange der Vorrat reicht. Alle Preise exkl. MwSt., zzgl. Werksauslieferungs- und Zulassungskosten. Berechnungsgrundlage Laufzeit 24 Monate / 10.000 km p.a. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis. Der ausliefernde Betrieb berechnet die Autostadt Auslieferung in Höhe von 1.390 € netto und Zulassungskosten separat. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Gültig nur für Gewerbetreibende inkl. Handelsvertreter und Handelsmakler nach § 84 HGB bzw. § 93 HGB, ausgewählte Berufsträger, selbstständige Freiberufler, selbstständige Land- und Forstwirte, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Verbände und Stiftungen (ohne deren Mitglieder und Organe) und ohne gültigen Großkundenvertrag bzw. die in keinem Großkundenvertrag bestellberechtigt sind. Die Tätigkeit muss zum Zeitpunkt des Vertragsdatums aktiv ausgeübt werden.

*Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter http://www.volkswagen.de/wltp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.

² Die angegebenen Werte wurden nach den vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6 a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Der Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG in der jeweils gegenwärtig geltenden Fassung: Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Helmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern oder unter https://www.dat.de/home.html unentgeltlich erhältlich ist. Effizienzklassen bewerten Fahrzeuge anhand der CO₂-Emissionen unter Berücksichtigung des Fahrzeugleergewichts. Fahrzeuge, die dem Durchschnitt entsprechen, werden mit D eingestuft. Fahrzeuge, die besser sind als der heutige Durchschnitt werden mit A+++, A++, A+, A, B oder C eingestuft. Fahrzeuge, die schlechter als der Durchschnitt sind, werden mit E, F oder G beschrieben.

³ Rechtlich ist die Steuerfestsetzung des zuständigen Hauptzollamtes maßgebend. Die tatsächliche Steuerschuld wird in jedem Einzelfall durch dieses festgesetzt. Bei Fahrzeugen mit einer WLTP-Typgenehmigung erfolgt dies nach dem 1. September 2018 auf Basis der WLTP-Werte.

⁴ Bei den angegebenen Kraftstoffpreisen handelt es sich um die durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bundesanzeiger veröffentlichten Durchschnittspreise.