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Škoda Superb Selection ab 259,- € /mtl.¹ zzgl. MwSt.

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Der neue Škoda Superb – Inbegriff von Eleganz, Leistung und fortschrittlicher Technologie.

Eleganz in jedem Detail:
Der Superb vereint ansprechendes Design mit hochwertigen Materialien im Innenraum für eine luxuriöse Fahrerfahrung.

Leistung, die beeindruckt:
Mit einer leistungsstarken Motorenpalette bietet der Superb Stil und Dynamik auf höchstem Niveau.

Innovative Technologie für die Zukunft:
Ausgestattet mit modernster Technologie, definiert der Superb Standards in Fahrkomfort und digitaler Integration.

Entdecken Sie den neuen Maßstab für Exzellenz:
Tauchen Sie ein in die Welt des neuen Škoda Superb und erfahren Sie mehr über Ausstattungsvarianten und exklusive Optionen. 

ŠKODA SUPERB Combi Selection 1.5 TSI mHEV (150 PS) 7-Gang-Doppelkupplungsgetriebe 

Ausstattung:

  • LED-Hauptscheinwerfer
  • LED-Heckleuchten
  • Lederlenkrad mit Multifunktionstasten und Schaltwippen
  • Multifunktionskamera
  • Navigationssystem
  • 3-Zonen Klimaanlage Climatronic
  • Phonebox mit Ladefunktion
  • Elektrisch einstellbare Komfort Sitze
  • u.v.m.

Lieferzeit: 8 Wochen

Kraftstoffverbrauch (kombiniert): 5,3 l/100km; CO₂ Emissionen (kombiniert ): 122g/km; Energieeffizienzklasse: D
(WLTP-Werte)*

Fahrzeugspreis ab Werk:* 44.040,- €
Jährliche Fahrleistung: 10.000 km
Vertragsdauer: 48 Monate
­einmalige Sonderzahlung: 4.444,- €
48 monatliche Raten à: 349,- €¹
*Überführungskosten in Höhe von 1.350,00 € berechnet der ausliefernde Betrieb separat.
Fahrzeugspreis ab Werk (zzgl. MwSt.):* 37.008,40 €
Jährliche Fahrleistung: 10.000 km
Vertragsdauer: 48 Monate
­einmalige Sonderzahlung: 3.333,- €
48 monatliche Raten à: 259,- €¹
*Überführungskosten in Höhe von 1.350,00 € netto berechnet der ausliefernde Betrieb separat.

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Co₂-Effizienz²

für den angegebenen Motor ermittelt auf der Grundlage der gemessenen CO2 Emissionen und unter Berücksichtigung der Masse des Fahrzeuges. 

Jahressteuer³ für dieses Fahrzeug: 78,00 € / Jahr 

Energiekosten bei 15.000 km Jahresfahrleistung:
Kraftstoffkosten⁴ (Super 95) bei einem Spritpreis von 1,92 € / l: 1.526,40 €

1Ein Angebot der ŠKODA Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasingvertrages nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt.
Privatkunden: Angebot inkl. MwSt. und Überführungskosten, zzgl. Zulassungskosten. Die Überführungskosten in Höhe von 1.350 € berechnet der ausliefernde Betrieb separat. Gültig nur solange der Vorrat reicht. Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis. Irrtum, Änderung und Zwischenverkauf vorbehalten. Berechnungsgrundlage Laufzeit 48 Monate / 10.000 km p.a. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher.
Gewerbekunden:  Angebot zzgl. MwSt. und Überführungskosten, zzgl. Zulassungskosten. Die Überführungskosten in Höhe von 1.350 € netto berechnet der ausliefernde Betrieb separat. Gültig nur solange der Vorrat reicht. Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis. Irrtum, Änderung und Zwischenverkauf vorbehalten. Berechnungsgrundlage Laufzeit 48 Monate / 10.000 km p.a. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher.


*Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt, das ab dem 1. September 2018 schrittweise das frühere NEFZ-Verfahren (neuer europäischer Fahrzyklus) ersetzte.
Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des NEFZ-Verfahrens homologiert werden können, die Angabe der WLTP-Werte, welche wegen der realistischeren Prüfbedingungen in vielen Fällen höher sind als die nach dem früheren NEFZ-Verfahren. Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.skoda-auto.de/wltp.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen’ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, D-73760 Ostfildern oder unter https://www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

² Die angegebenen Werte wurden nach den vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6 a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Der Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG in der jeweils gegenwärtig geltenden Fassung: Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Helmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern oder unter https://www.dat.de/home.html unentgeltlich erhältlich ist. Effizienzklassen bewerten Fahrzeuge anhand der CO₂-Emissionen unter Berücksichtigung des Fahrzeugleergewichts. Fahrzeuge, die dem Durchschnitt entsprechen, werden mit D eingestuft. Fahrzeuge, die besser sind als der heutige Durchschnitt werden mit A+++, A++, A+, A, B oder C eingestuft. Fahrzeuge, die schlechter als der Durchschnitt sind, werden mit E, F oder G beschrieben.

³ Rechtlich ist die Steuerfestsetzung des zuständigen Hauptzollamtes maßgebend. Die tatsächliche Steuerschuld wird in jedem Einzelfall durch dieses festgesetzt. Bei Fahrzeugen mit einer WLTP-Typgenehmigung erfolgt dies nach dem 1. September 2018 auf Basis der WLTP-Werte.

⁴ Bei den angegebenen Kraftstoffpreisen handelt es sich um die durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bundesanzeiger veröffentlichten Durchschnittspreise.