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CUPRA TERRAMAR ab 199,- € mtl.

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CUPRA Terramar – Emotion pur.

Rennsport trifft auf Moderne.
Der CUPRA Terramar ist mehr als ein SUV – er ist ein Statement. Sein Interieur stellt den Fahrer in den Mittelpunkt, mit perfekt ausgerichteten Instrumenten und einem Design, das begeistert.

Das ist CUPRA.
Kraftvolle Linien, eine lang gezogene Motorhaube und die markante Shark Nose prägen seine dynamische Silhouette.

Exklusive Loyalitätsvorteile.
Sie fahren SEAT oder CUPRA? Profitieren Sie von besonderen Angeboten, wenn seit mindestens sechs Monaten ein Fahrzeug dieser Marken auf Sie zugelassen ist.

Erleben Sie den CUPRA Terramar.
Besuchen Sie uns und starten Sie Ihr nächstes Abenteuer!

CUPRA Terramar 1.5 e-HYBRID 150 kW (204 PS) 6-Gang-DSG

Ausstattung:
  • Leichtmetallräder 8J x 18
  • Climatronic mit 3-Zonen-Temperaturregelung
  • Multifunktionslenkrad in Leder mit Schaltwippen
  • Sportpedalerie in Aluminiumoptik
  • Media System Plus mit 12,9″ Farb-Touch-Screen
  • 3D LED-Heckleuchten mit dynamischen Blinkleuchten und beleuchtetem CUPRA Logo
  • Voll-LED-Scheinwerfer
  • Einparkhilfe vorn und hinten
  • Rückfahrkamera
  • Ablenkungs- und Müdigkeitserkennung
  • uvm.
Kraftstoffverbrauch und Emissionen des CUPRA Terramar gemäß WLTP: Der Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie beträgt kombiniert 5,8 l/100 km, innerorts 6,4 l/100 km, im Stadtrandbereich 5,0 l/100 km, auf der Landstraße 5,1 l/100 km und auf der Autobahn 6,5 l/100 km. Im rein elektrischen Betrieb liegt der Stromverbrauch kombiniert bei 18,3 kWh/100 km, innerorts bei 14,7 kWh/100 km, im Stadtrandbereich bei 15,1 kWh/100 km, auf der Landstraße bei 16,8 kWh/100 km und auf der Autobahn bei 23,4 kWh/100 km. Der kombinierte, gewichtete Kraftstoffverbrauch beträgt 0,4 l/100 km, der gewichtete Stromverbrauch 17,6 kWh/100 km. Die gewichteten CO₂-Emissionen liegen bei 10 g/km.*
CUPRA Terramar Freisteller
Fahrzeugspreis ab Werk (zzgl. MwSt.):*50.030,- €
Jährliche Fahrleistung:10.000 km
Vertragsdauer:24 Monate
­einmalige Sonderzahlung:0,- €
24 monatliche Raten à (loyal):199,- €¹
24 monatliche Raten à:299,- €¹
optional: 
Wartung und Inspektion36,- €
KaskoSchutz37,- €
Reifen Clever nach Stückzahl66,- €
24 monatliche Raten inklusive Dienstleistungen à (loyal):338,- €¹
24 monatliche Raten inklusive Dienstleistungen à:438,- €¹

*Überführungskosten in Höhe von 1.350,- € netto berechnet der ausliefernde Betrieb.

„Der Kunde ist Loyal, wenn seit mehr als 6 Monaten ein Fahrzeug der Marke Seat/Cupra auf ihn zugelassen ist“

CUPRA Terramar | Jetzt Anfragen!

Wann können wir Sie am besten telefonisch erreichen?*

Nach Absenden des Formulars melden wir uns zeitnah bei Ihnen, um Details und Fragen für Ihr persönliches Angebot zu besprechen. Falls Sie vorab noch Fragen zum Angebot haben, wenden Sie sich gerne an uns unter 0831 99 59 29 101.

Co₂-Effizienz²

für den angegebenen Motor ermittelt auf der Grundlage der gemessenen CO2 Emissionen und unter Berücksichtigung der Masse des Fahrzeuges. 

Jahressteuer³ für CUPRA Born 58 kWh: 68,00 € / Jahr 

Energiekosten bei 15.000 km Jahresfahrleistung für CUPRA Born 58 kWh:
Stromkosten⁴ bei einem Strompreis von 0,416 € / kWh: 967,20 €

1 Privatkunden: Ein Angebot der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig. Dieses Angebot gilt für Privatkunden. Bonität vorausgesetzt. Angebote gültig solange der Vorrat reicht. Angebot inkl. MwSt.. Zzgl. Überführungskosten und Zulassungskosten. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Berechnungsgrundlage Laufzeit 24 Monate / 10.000 km p.a. Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis. Irrtum, Änderung und Zwischenverkauf vorbehalten. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Überführungskosten in Höhe von 1350,- € berechnet der ausliefernde Betrieb separat.

Gewerbekunden: Ein Angebot der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig. Bonität vorausgesetzt. Gültig nur für Gewerbetreibende inkl. Handelsvertreter und Handelsmakler nach § 84 HGB bzw. § 93 HGB, ausgewählte Berufsträger, selbstständige Freiberufler, selbstständige Land- und Forstwirte, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Verbände und Stiftungen (ohne deren Mitglieder und Organe) und ohne gültigen Großkundenvertrag bzw. die in keinem Großkundenvertrag bestellberechtigt sind. Die Tätigkeit muss zum Zeitpunkt des Vertragsdatums aktiv ausgeübt werden. Angebote gültig solange der Vorrat reicht. Angebot zzgl. MwSt. sowie Überführungs- und Zulassungskosten. Abbildung kann Sonderausstattung zeigen. Berechnungsgrundlage Laufzeit 24 Monate / 10.000 km p.a. Irrtum, Änderung und Zwischenverkauf vorbehalten. Überführungskosten in Höhe von 1350,- € netto berechnet der ausliefernde Betrieb separat.

*Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen.
Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Angaben zu den Stromverbräuchen und CO₂-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von der gewählten Ausstattung des Fahrzeugs. Für das Fahrzeug liegen nur Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor.

² Die angegebenen Werte wurden nach den vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6 a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Der Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG in der jeweils gegenwärtig geltenden Fassung: Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Helmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern oder unter https://www.dat.de/home.html unentgeltlich erhältlich ist. Effizienzklassen bewerten Fahrzeuge anhand der CO₂-Emissionen unter Berücksichtigung des Fahrzeugleergewichts. Fahrzeuge, die dem Durchschnitt entsprechen, werden mit D eingestuft. Fahrzeuge, die besser sind als der heutige Durchschnitt werden mit A+++, A++, A+, A, B oder C eingestuft. Fahrzeuge, die schlechter als der Durchschnitt sind, werden mit E, F oder G beschrieben.

³ Rechtlich ist die Steuerfestsetzung des zuständigen Hauptzollamtes maßgebend. Die tatsächliche Steuerschuld wird in jedem Einzelfall durch dieses festgesetzt. Bei Fahrzeugen mit einer WLTP-Typgenehmigung erfolgt dies nach dem 1. September 2018 auf Basis der WLTP-Werte.

⁴ Bei den angegebenen Kraftstoffpreisen handelt es sich um die durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bundesanzeiger veröffentlichten Durchschnittspreise.