fbpx

Audi Q6 e-tron ab 586,- € mtl.¹ zzgl MwSt.

Das Angebot ist noch gültig bis: 
Tage
Stunden
Minuten
Sekunden
Leider ist dieses Angebot bereits abgelaufen. Neues Angebot in Kürze.

Audi Q6 e-tron: Elektrische Innovation trifft stilvolles Design.

Mit seinem futuristischen Design, innovativer Ausstattung und vollelektrischer Performance setzt der Audi Q6 e-tron neue Maßstäbe im Segment der Premium-Elektro-SUVs.

Erleben Sie beeindruckende Reichweite und Leistung, unterstützt durch moderne Technologien und das effiziente 800-Volt-Batteriesystem. Der digitale Innenraum, ausgestattet mit einem Panorama-Display und 3D-Sound, sorgt für ein vernetztes Fahrerlebnis.

Ob auf der Langstrecke oder in der Stadt, der Audi Q6 e-tron begeistert durch Vielseitigkeit und Komfort. Gestalten Sie Ihr Fahrzeug individuell und tauchen Sie ein in die Zukunft der Elektromobilität.

Audi Q6 SUV e-tron 185 kW

Ausstattung:

  • Einparkhilfe hinten mit Distanzanzeige
  • Ablenkungs- und Müdigkeitserkennung
  • Notbremsassistent vorn und hinten
  • Audi virtual cockpit plus
  • Audi Soundsystem
  • Audi connect Navigation und Infotainment
  • Audi drive select
  • LED Scheinwerfer
  • LED Heckleuchten
  • Doppelspeichen-Lederlenkrad mit Multifunktion
  • Ambiente-Lichtpaket
  • uvm.
 
Nur solange der Vorrat reicht!
 

Stromverbrauch (kombiniert): 16,1 l/100km; CO₂ Emissionen (kombiniert ): 0 g/km; Energieeffizienzklasse: A
(WLTP-Werte)*

Fahrzeugspreis ab Werk (zzgl. MwSt.):*53.362,- €
Jährliche Fahrleistung:10.000 km
Vertragsdauer:48 Monate
­einmalige Sonderzahlung:0,- €
48 monatliche Raten à:586,- €¹

*Überführungskosten in Höhe von 1.350,00 € netto berechnet der ausliefernde Betrieb separat.

AUDI Q6 e-tron Jetzt Anfragen!

Wann können wir Sie am besten telefonisch erreichen?*

Nach Absenden des Formulars melden wir uns zeitnah bei Ihnen, um Details und Fragen für Ihr persönliches Angebot zu besprechen.

Falls Sie vorab noch Fragen zum Angebot haben, wenden Sie sich gerne an uns unter 0831 99 95 92 101.

Co₂-Effizienz²

für den angegebenen Motor ermittelt auf der Grundlage der gemessenen CO2 Emissionen und unter Berücksichtigung der Masse des Fahrzeuges. 

Jahressteuer³ für dieses Fahrzeug: 149,00 € / Jahr 

Energiekosten bei 15.000 km Jahresfahrleistung:
Kraftstoffkosten⁴ (Super) bei einem Spritpreis von 1,92 € / l: 1.872,00 €

1 Privatkunden:  Ein Angebot der Audi Bank, Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 ­Braunschweig für die wir als ungebundener Vermittler die für den Abschluss des Finanzierungsvertrages ­nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Nur solange der Vorrat reicht. Alle Preise inkl. MwSt., zzgl. Zulassungskosten. Überführungskosten in Höhe von 1.350,- € berechnet der ausliefernde Betrieb separat. Abbildung kann Sonderausstattung zeigen. Berechnungsgrundlage Laufzeit 48 Monate / 10.000 km p.a. Aktion nur gültig für private Einzelkunden. Irrtum, Änderung und Zwischenverkauf vorbehalten.

Gewerbekunden: Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Bonität vorausgesetzt. Angebot gültig solange der Vorrat reicht. Alle Preise zzgl. MwSt., ­Überführungs- und Zulassungskosten. Überführungskosten in Höhe von 1350,- € netto berechnet der ausliefernde Betrieb separat. Gültig nur für Gewerbetreibende inkl. Handelsvertreter und Handelsmakler nach § 84 HGB bzw. § 93 HGB, ausgewählte Berufsträger, selbstständige Freiberufler, selbstständige Land- und Forstwirte, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Verbände und Stiftungen (ohne deren Mitglieder und Organe) und ohne gültigen Großkundenvertrag bzw. die in keinem Großkundenvertrag bestellberechtigt sind. Die Tätigkeit muss zum Zeitpunkt des Vertragsdatums aktiv ausgeübt werden.  Abbildung zeigt Sonderausstattung . Berechnungsgrundlage Laufzeit 48 Monate / 10.000 km p.a.. Irrtum, Änderung und Zwischenverkauf vorbehalten.

Die Angebote setzen voraus, das der Käufer, dessen Ehepartner oder eine Person in Eltern-Kind Beziehung des Käufers im Besitz eines noch zugelassenen Fahrzeuges mit PKW Zulassung einer Fremdmarke ist. Ausgenommen sind die Fahrzeuge der Marken Volkswagen PKW/Seat/Cupra/Skoda/Porsche/Volkswagen Nutzfahrzeuge. Die Zulassung dieses Fahrzeuges auf den Käufer muss vor mindestens 6 Monaten stattgefunden haben. Eine Inzahlungnahme des Fahrzeuges ist NICHT erforderlich. Weitere Details erhalten Sie auf Anfrage direkt vom Verkäufer.

*Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen.
Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Angaben zu den Stromverbräuchen und CO₂-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von der gewählten Ausstattung des Fahrzeugs. Für das Fahrzeug liegen nur Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor.

² Die angegebenen Werte wurden nach den vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6 a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Der Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG in der jeweils gegenwärtig geltenden Fassung: Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Helmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern oder unter https://www.dat.de/home.html unentgeltlich erhältlich ist. Effizienzklassen bewerten Fahrzeuge anhand der CO₂-Emissionen unter Berücksichtigung des Fahrzeugleergewichts. Fahrzeuge, die dem Durchschnitt entsprechen, werden mit D eingestuft. Fahrzeuge, die besser sind als der heutige Durchschnitt werden mit A+++, A++, A+, A, B oder C eingestuft. Fahrzeuge, die schlechter als der Durchschnitt sind, werden mit E, F oder G beschrieben.

³ Rechtlich ist die Steuerfestsetzung des zuständigen Hauptzollamtes maßgebend. Die tatsächliche Steuerschuld wird in jedem Einzelfall durch dieses festgesetzt. Bei Fahrzeugen mit einer WLTP-Typgenehmigung erfolgt dies nach dem 1. September 2018 auf Basis der WLTP-Werte.

⁴ Bei den angegebenen Kraftstoffpreisen handelt es sich um die durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bundesanzeiger veröffentlichten Durchschnittspreise.