Das Angebot ist noch gültig bis:
Der neue Audi A5 Avant
Eleganz und Leistung vereint
Der Audi A5 Avant besticht durch sein sportlich-elegantes Design und setzt neue Maßstäbe im Premium-Kombi-Segment. Mit einer dynamischen Linienführung und kraftvollen Motoren bietet er ein unvergleichliches Fahrerlebnis, das Stil und Leistung harmonisch verbindet.
Komfort und Alltagstauglichkeit
Im Innenraum überzeugt der Audi A5 Avant mit hochwertigen Materialien und moderner Technologie, die jede Fahrt angenehm und sicher macht. Dank des großzügigen Platzangebots und des flexiblen Kofferraums eignet sich der A5 Avant ideal für den Alltag und längere Reisen.
Audi A5 Avant TFSI 110 kW S tronic
Ausstattung:
- Lackierung: Arkonaweiß
- Ausstattung: schwarz-schwarz
- Connect Paket 7
- Doppelspeichen-Lederlenkrad mit Multifunktion und Schaltwippen
- 7-Gang-Automatikgetriebe
- Heckspoiler
- Räder, 5-Doppelspeichen, 7,5Jx17, Reifen 225/55 R17
- uvm.
Fahrzeugpreis ab Werk (zzgl. MwSt.):* | 39.370,- € |
Jährliche Fahrleistung: | 10.000 km |
Vertragsdauer: | 36 Monate |
einmalige Sonderzahlung: | 0,- € |
36 monatliche Raten à: | 310,- €¹ |
Audi Fleet Comfort: | 33,- €¹ |
36 monatliche Raten inklusive Dienstleistungen à: | 343,- €¹ |
*Auslieferungs- und Zulassungskosten berechnet der ausliefernde Betrieb separat.
Audi A5 Avant Jetzt Anfragen!
Co₂-Effizienz²
für den angegebenen Motor ermittelt auf der Grundlage der gemessenen CO2 Emissionen und unter Berücksichtigung der Masse des Fahrzeuges.
Jahressteuer³ für dieses Fahrzeug: befristet steuerbefreit
Energiekosten bei 15.000 km Jahresfahrleistung:
Stromkosten⁴ bei einem Strompreis von 41,60 ct/kWh: 968,45 €
¹Großkunden: Ein Angebot der Seat Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasing-Vertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Angebot gültig solange der Vorrat reicht. Alle Preise exkl. MwSt., zzgl. Händlerabholung- und Zulassungskosten. Berechnungsgrundlage Laufzeit 24 Monate / 10.000 km p.a. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis. Der ausliefernde Betrieb berechnet die Auslieferungskosten in Höhe von 1350,- € netto und Zulassungskosten separat. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Gültig nur für Gewerbetreibende inkl. Handelsvertreter und Handelsmakler nach § 84 HGB bzw. § 93 HGB, ausgewählte Berufsträger, selbstständige Freiberufler, selbstständige Land- und Forstwirte, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Verbände und Stiftungen (ohne deren Mitglieder und Organe). Ein Großkundenrahmenvertrag wird für dieses Angebot vorausgesetzt. Die Tätigkeit muss zum Zeitpunkt des Vertragsdatums aktiv ausgeübt werden.
*Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter http://www.volkswagen.de/wltp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.
² Die angegebenen Werte wurden nach den vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6 a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Der Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG in der jeweils gegenwärtig geltenden Fassung: Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Helmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern oder unter https://www.dat.de/home.html unentgeltlich erhältlich ist. Effizienzklassen bewerten Fahrzeuge anhand der CO₂-Emissionen unter Berücksichtigung des Fahrzeugleergewichts. Fahrzeuge, die dem Durchschnitt entsprechen, werden mit D eingestuft. Fahrzeuge, die besser sind als der heutige Durchschnitt werden mit A+++, A++, A+, A, B oder C eingestuft. Fahrzeuge, die schlechter als der Durchschnitt sind, werden mit E, F oder G beschrieben.
³ Rechtlich ist die Steuerfestsetzung des zuständigen Hauptzollamtes maßgebend. Die tatsächliche Steuerschuld wird in jedem Einzelfall durch dieses festgesetzt. Bei Fahrzeugen mit einer WLTP-Typgenehmigung erfolgt dies nach dem 1. September 2018 auf Basis der WLTP-Werte.
⁴ Bei den angegebenen Kraftstoffpreisen handelt es sich um die durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bundesanzeiger veröffentlichten Durchschnittspreise.