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Der neue Audi A5 Avant ab 399,- € mtl.

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Entdecken Sie den neuen Audi A5.

Wir laden Sie herzlich ein, die Markteinführung des neuen Audi A5 live bei uns zu erleben! Am kommenden Freitag und Samstag präsentieren wir Ihnen den Audi A4 Nachfolger.

Tauchen Sie ein in die faszinierende Welt des Audi A5 und erleben Sie innovative Technologien, herausragende Leistung und modernes Design. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich vor Ort umfassend beraten zu lassen und das Fahrzeug aus nächster Nähe zu erkunden.

Ihr persönliches Fahrerlebnis – jetzt Probefahrt online buchen

Möchten Sie den neuen Audi A5 hautnah erleben? Buchen Sie ganz bequem online Ihre Probefahrt und überzeugen Sie sich selbst vom Fahrgefühl dieses außergewöhnlichen Modells. Klicken Sie einfach auf den folgenden Link zur Online-Probefahrtvereinbarung.

Seien Sie dabei und lassen Sie sich begeistern! Wir freuen uns, Sie am Freitag und Samstag bei uns begrüßen zu dürfen und gemeinsam mit Ihnen die Welt des neuen Audi A5 zu feiern.

Audi A5 Avant TFSI 110 kW (150 PS) S tronic

Ausstattung:

  • Serienfarbe Arkonaweiß
  • Audi virtual cockpit plus
  • Navigationsgerät-High
  • Telefonablage mit induktiver Ladefunktion
  • Sitzheizung vorn
  • Kamerabasierte Verkehrszeichenerkennung
  • Spurverlassenswarnung
  • Gepäckraumklappe elektrisch öffnend und schließend
  • Geschwindigkeitsregelanlage
  • Netztrennwand
  • uvm.
 
 
Lieferzeit: ca. März 2025
 
 Kraftstoffverbrauch (kombiniert): 4,9 l/100km; CO₂ Emissionen (kombiniert ): 129 g/km; Energieeffizienzklasse: D (WLTP-Werte)*
Fahrzeugpreis ab Werk (zzgl. MwSt.):*39.370,- €
Jährliche Fahrleistung:10.000 km
Vertragsdauer:48 Monate
­einmalige Sonderzahlung:0,- €
48 monatliche Raten à:399,- €¹

*Überführungskosten in Höhe von 1.290,- € netto berechnet der ausliefernde Betrieb separat.

Fahrzeugpreis ab Werk:*46.850,- €
Jährliche Fahrleistung:10.000 km
Vertragsdauer:48 Monate
­einmalige Sonderzahlung:0,- €
48 monatliche Raten à:499- €¹

*Überführungskosten in Höhe von 1.290,- € bruttoberechnet der ausliefernde Betrieb separat.

Der Audi A5 Avant | Jetzt Anfragen!

Wann können wir Sie am besten telefonisch erreichen?*

Co₂-Effizienz²

für den angegebenen Motor ermittelt auf der Grundlage der gemessenen CO2 Emissionen und unter Berücksichtigung der Masse des Fahrzeuges. 

Jahressteuer³ für dieses Fahrzeug: befristet steuerbefreit 

Energiekosten bei 15.000 km Jahresfahrleistung:
Stromkosten⁴ bei einem Strompreis von 41,60 ct/kWh: 968,45 €

1 Privatkunden:  Ein Angebot der Audi Bank, Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 ­Braunschweig für die wir als ungebundener Vermittler die für den Abschluss des Finanzierungsvertrages ­nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Nur solange der Vorrat reicht. Alle Preise inkl. MwSt., zzgl. Zulassungskosten. Überführungskosten in Höhe von 1.190,- € berechnet der ausliefernde Betrieb separat. Abbildung kann Sonderausstattung zeigen. Berechnungsgrundlage Laufzeit 48 Monate / 10.000 km p.a. Aktion nur gültig für private Einzelkunden. Irrtum, Änderung und Zwischenverkauf vorbehalten.


Gewerbekunden: Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Bonität vorausgesetzt. Angebot gültig solange der Vorrat reicht. Alle Preise zzgl. MwSt., ­Überführungs- und Zulassungskosten. Überführungskosten in Höhe von 1.290,- € netto berechnet der ausliefernde Betrieb separat. Gültig nur für Gewerbetreibende inkl. Handelsvertreter und Handelsmakler nach § 84 HGB bzw. § 93 HGB, ausgewählte Berufsträger, selbstständige Freiberufler, selbstständige Land- und Forstwirte, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Verbände und Stiftungen (ohne deren Mitglieder und Organe) und ohne gültigen Großkundenvertrag bzw. die in keinem Großkundenvertrag bestellberechtigt sind. Die Tätigkeit muss zum Zeitpunkt des Vertragsdatums aktiv ausgeübt werden.  Abbildung zeigt Sonderausstattung . Berechnungsgrundlage Laufzeit 48 Monate / 10.000 km p.a.. Irrtum, Änderung und Zwischenverkauf vorbehalten.



Die Angebote setzen voraus, das der Käufer, dessen Ehepartner oder eine Person in Eltern-Kind Beziehung des Käufers im Besitz eines noch zugelassenen Fahrzeuges mit PKW Zulassung einer Fremdmarke ist. Ausgenommen sind die Fahrzeuge der Marken Volkswagen PKW/Seat/Cupra/Skoda/Porsche/Volkswagen Nutzfahrzeuge. Die Zulassung dieses Fahrzeuges auf den Käufer muss vor mindestens 6 Monaten stattgefunden haben. Eine Inzahlungnahme des Fahrzeuges ist NICHT erforderlich. Weitere Details erhalten Sie auf Anfrage direkt vom Verkäufer.


*Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen.
Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Angaben zu den Stromverbräuchen und CO₂-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von der gewählten Ausstattung des Fahrzeugs. Für das Fahrzeug liegen nur Verbrauchs- und Emissionswerte nach WLTP und nicht nach NEFZ vor.

² Die angegebenen Werte wurden nach den vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6 a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Der Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG in der jeweils gegenwärtig geltenden Fassung: Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Helmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern oder unter https://www.dat.de/home.html unentgeltlich erhältlich ist. Effizienzklassen bewerten Fahrzeuge anhand der CO₂-Emissionen unter Berücksichtigung des Fahrzeugleergewichts. Fahrzeuge, die dem Durchschnitt entsprechen, werden mit D eingestuft. Fahrzeuge, die besser sind als der heutige Durchschnitt werden mit A+++, A++, A+, A, B oder C eingestuft. Fahrzeuge, die schlechter als der Durchschnitt sind, werden mit E, F oder G beschrieben.

³ Rechtlich ist die Steuerfestsetzung des zuständigen Hauptzollamtes maßgebend. Die tatsächliche Steuerschuld wird in jedem Einzelfall durch dieses festgesetzt. Bei Fahrzeugen mit einer WLTP-Typgenehmigung erfolgt dies nach dem 1. September 2018 auf Basis der WLTP-Werte.

⁴ Bei den angegebenen Kraftstoffpreisen handelt es sich um die durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bundesanzeiger veröffentlichten Durchschnittspreise.