| | Q5 Privatleasing

Der Audi Q5 ab 419 Euro monatlich¹

Privatleasing Rate mtl. : ab 419 €monatlich

Audi Q5 35 TDI 120(163) kW(PS) S tronic

Ausstattung:

  • Lackierung: Brillantschwarz
  • Klimaautomatik
  • MMI Radio plus
  • Xenon
  • einstellbarer Geschwindigkeitsbegrenzer
  • LED-Heckleuchten
  • u.v.m.

Abbildung zeigt  Sonderausstattung gegen Mehrpreis.

Beispiel Audi Q5 Privatleasing-Angebot

Nettodarlehensbetrag (Anschaffungspreis) exkl. Überführung:* 39.036,81 €
Sollzinssatz (gebunden) p.a. 3,32 %
Effektiver Jahreszins: 3,32 %
Jährliche Fahrleistung: 10.000 km
Vertragsdauer: 48 Monate
einmalige Sonderzahlung: 0,00 €
Gesamtbetrag: 20.112,00 €
48 monatliche Raten à: 419,00 €¹

*Überführungs- (840,00 €) und Zulassungskosten berechnet der ausliefernde Betrieb separat.

ANFRAGE |  Audi Q5 Privatleasing 


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    Kraftstoffverbrauch in l / 100 kmDAT
    Kombiniert: 4,5
    Innerorts: 4,9
    Ausserorts: 4,2
    CO2-Emission kombiniert: 117 g/km (Euro 6d-TEMP-EVAP-ISC)
    CO2-Effizienzklasse: A+
    1 Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler tätig sind. Bonität vorausgesetzt. Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis. Irrtum, Änderung und Zwischenverkauf vorbehalten. Alle Werte inkl. 19% MwSt.  Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Angebot gültig bis 31.10.2019.
    Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ erhalten Sie bei uns.
    Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraft- stoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
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    2020-10-01T16:23:56+02:00