Der neue VW ID.3 Neo ab 179,- € mtl.

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Fokus auf Emotion & Freiheit

Stell dir vor, du steigst ein und der Alltag bleibt einfach draußen. Der neue VW ID.3 neo ist nicht nur ein Auto – er ist dein Raum für neue Ideen, elektrisierende Momente und grenzenlose Freiheit. Lautlos durch die Stadt gleiten oder dynamisch in den Wochenendtrip starten? Mit seinem progressiven Design und der intuitiven Technologie wird jede Strecke zu einem echten Erlebnis. Mach die Straße zu deiner Bühne! Wir von der Autohaus Gruppe Seitz bringen dich direkt ans Steuer von morgen.

Jetzt von staatlicher Förderung profitieren!

Je nach Höhe der staatlichen E-Auto-Förderprämie des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) erhalten sie bis zu maximal 6.000,- € Zuschuss. Mehr Infos zur Förderung

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

ID.3 Neo Trend 125 kW (170 PS) 50 kWh 1-Gang-Automatik

Ausstattung:

  • Multifunktionslenkrad
  • Notbremsassistent
  • Einparkhilfe
  • Verkehrszeichenerkennung
  • Aufmerksamkeits- und Müdigkeitserkennung
  • LED-Rückleuchten und LED-Scheinwerfer
 
 
 Stromverbrauch (kombiniert): 14,0 kWh l/100km; CO₂ Emissionen (kombiniert ): 0 g/km; Energieeffizienzklasse: A (WLTP-Werte)*
Fahrzeugpreis ab Werk:* 33.995,- €
Jährliche Fahrleistung: 10.000 km
Vertragsdauer: 48 Monate
­einmalige Sonderzahlung: Die ausgewiesene einmalige Sonderzahlung von 6.000 € entspricht der aktuellen maximalen staatlichen E-Auto-Förderprämie des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).  6.000,- €
48 monatliche Raten à: 179,- €¹
*Überführungskosten in Höhe von 1.350,- € berechnet der ausliefernde Betrieb separat. *** ID-Bestandskundenrate: Für aktuelle oder ehemalige Fahrer eines VW ID., e-up! oder e-Golf. Voraussetzung ist ein bestehender oder seit dem 01.07.2025 ausgelaufener Leasing- oder Finanzierungsvertrag bzw. Fahrzeugbesitz seit mindestens 6 Monaten.

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Co₂-Effizienz²

für den angegebenen Motor ermittelt auf der Grundlage der gemessenen CO2 Emissionen und unter Berücksichtigung der Masse des Fahrzeuges. 

Jahressteuer³ für dieses Fahrzeug: befristet steuerbefreit 

Energiekosten bei 15.000 km Jahresfahrleistung:
Stromkosten⁴ bei einem Strompreis von 41,60 ct/kWh: 968,45 €

¹ Privatkunden: Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasing-Vertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Angebot gültig solange der Vorrat reicht. Alle Preise inkl. MwSt., zzgl. Werksauslieferungs- und Zulassungskosten. Berechnungsgrundlage Laufzeit 48 Monate / 10.000 km p.a. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis.  Der ausliefernde Betrieb berechnet die Autostadt Auslieferung in Höhe von 1.350,- € brutto und Zulassungskosten separat. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher.

Gewerbekunden: Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasing-Vertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Angebot gültig solange der Vorrat reicht. Alle Preise exkl. MwSt., zzgl. Werksauslieferungs- und Zulassungskosten. Berechnungsgrundlage Laufzeit 48 Monate / 10.000 km p.a. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis.  Der ausliefernde Betrieb berechnet die Autostadt Auslieferung  in Höhe von 1.350,- € netto und Zulassungskosten separat. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Gültig nur für Gewerbetreibende inkl. Handelsvertreter und Handelsmakler nach § 84 HGB bzw. § 93 HGB, ausgewählte Berufsträger, selbstständige Freiberufler, selbstständige Land- und Forstwirte, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Verbände und Stiftungen (ohne deren Mitglieder und Organe) und ohne gültigen Großkundenvertrag bzw. die in keinem Großkundenvertrag bestellberechtigt sind. Die Tätigkeit muss zum Zeitpunkt des Vertragsdatums aktiv ausgeübt werden. Aktionshinweis: Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Kunden mit einem bestehenden oder innerhalb der letzten 6 Monate ausgelaufenen Leasing- oder Finanzierungsvertrag für einen Volkswagen Pkw (z. B. ID.-Modelle, e-up! oder e-Golf) bzw. an Halter eines entsprechenden Fahrzeugs mit einer Zulassung von mindestens 6 Monaten. Pro vorhandenem Fahrzeug kann ein Neufahrzeug gefördert werden. Die Aktion gilt für Bestellungen und Vertragsabschlüsse im Zeitraum vom 01.07.2026 bis 30.09.2026. Weitere Voraussetzungen und Details erhalten Sie bei Ihrem Verkaufsberater.

*Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter http://www.volkswagen.de/wltp. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist

² Die angegebenen Werte wurden nach den vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6 a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Der Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG in der jeweils gegenwärtig geltenden Fassung: Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Helmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern oder unter https://www.dat.de/home.html unentgeltlich erhältlich ist. Effizienzklassen bewerten Fahrzeuge anhand der CO₂-Emissionen unter Berücksichtigung des Fahrzeugleergewichts. Fahrzeuge, die dem Durchschnitt entsprechen, werden mit D eingestuft. Fahrzeuge, die besser sind als der heutige Durchschnitt werden mit A+++, A++, A+, A, B oder C eingestuft. Fahrzeuge, die schlechter als der Durchschnitt sind, werden mit E, F oder G beschrieben.

³ Rechtlich ist die Steuerfestsetzung des zuständigen Hauptzollamtes maßgebend. Die tatsächliche Steuerschuld wird in jedem Einzelfall durch dieses festgesetzt. Bei Fahrzeugen mit einer WLTP-Typgenehmigung erfolgt dies nach dem 1. September 2018 auf Basis der WLTP-Werte.

⁴ Bei den angegebenen Kraftstoffpreisen handelt es sich um die durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bundesanzeiger veröffentlichten Durchschnittspreise.